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Zugänglichkeit

Barrierefreiheit

Wenn Sie auf dieser Seite nicht weiterkommen, rufen Sie uns an — wir machen es am Telefon fertig, sofort und ohne Umweg: +43 3172 2258.

Was wir tun

Wer weniger Bewegung will, bekommt weniger Bewegung. Jede Animation dieser Seite fragt die Systemeinstellung ab; steht sie auf „reduzierte Bewegung", zeigen wir dasselbe als ruhiges Bild — kein Zoom, keine Fahrt, kein Aufleuchten.

Schrift auf Bildern wird gerechnet, nicht geschätzt. An jeder Stelle, an der Text auf einem Foto steht, prüfen wir den Kontrast am echten Textort und legen bei Bedarf einen Schleier darunter.

Alles, was man anklicken kann, kann man auch antippen und antabben. Der Reiseknopf im Fuß und die Fragen auf der Anfahrtsseite öffnen sich mit Maus, Finger und Tastatur gleichermaßen; das ist eigens geprüft.

Die Landkarte ist Schmuck und als solcher gekennzeichnet: Was sie zeigt, steht als Text daneben — Adresse, Anfahrt, Fahrzeit.

Was wir geprüft haben

Im Oktober 2026 haben wir die Seite mit einem automatischen Prüfwerkzeug in Handy- und Desktop-Breite durchgesehen und den Weg mit der Tastatur auf den wichtigsten Seiten abgegangen. Gefundene Fehler haben wir behoben.

Haben Sie trotzdem eine Barriere gefunden, schreiben Sie uns oder rufen Sie an.

Eine Barriere melden

Schreiben Sie an office@hotel-allmer.at oder rufen Sie an. Sagen Sie uns, welche Seite und was nicht geht — wir antworten und sagen Ihnen, was wir tun können.

Woran wir uns messen

Seit 28. Juni 2025 gilt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), mit dem die europäische Richtlinie 2019/882 umgesetzt wird. Als technischen Maßstab verwenden wir die europäische Norm EN 301 549; für Webinhalte entspricht das den WCAG 2.1 in den Stufen A und AA.

Wir prüfen jede Seite dieser Website maschinell gegen WCAG 2.1 in den Stufen A und AA — auf Kontrast, Beschriftungen, Rollen und Überschriftenstruktur, bei Bildschirmbreite und in der Handyfassung. Der Lauf vom 22. September 2026 über alle 59 Seiten meldet keine Verletzung mehr. Behoben wurden dabei 40 Kontraststellen auf den Hochzeitspaketen, an denen die Schrift auf den farbigen Karten zu schwach gesetzt war.

Wenn wir nicht weiterhelfen

Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden, können Sie sich an die Marktüberwachung für digitale Barrierefreiheit im Sozialministeriumservice wenden. Zuständig ist die Landesstelle Oberösterreich:

marktueberwachung-bafg@sozialministeriumservice.gv.at
0732 7604-0
Sozialministeriumservice, Landesstelle Oberösterreich,
Abteilung OÖ6, Gruberstraße 63, 4021 Linz

Das Meldeformular der Behörde — dort steht auch, welche Angaben ein Hinweis enthalten muss.

Und das Haus selbst?

Diese Erklärung betrifft die Website. Zur Zugänglichkeit des Hauses — Eingang, Aufzug, Zimmer, Restaurant — fragen Sie bitte direkt an: Das lässt sich am Telefon in zwei Minuten klären und verlässlicher beantworten als in einem Satz auf einer Seite.

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